Die Vorhaltung von Löschwasser ist in Deutschland gesetzlich geregelt, es gibt also klare Vorschriften, wann und wie Löschwasser bereitgestellt werden muss. Die gesetzlichen Grundlagen für die Vorhaltung von Löschwasser sind zum Beispiel die Bauordnungen der Länder sowie die Richtlinien für die Löschwasserversorgung außerhalb des öffentlichen Netzes.
Löschwasser muss zum Beispiel in Industriebetrieben und Gewerbebetrieben bereitgestellt werden, vor allem, wenn die Betriebe sich in Gebieten befinden, in denen keine ausreichende öffentliche Löschwasserversorgung gegeben ist. Diese öffentliche Löschwasserversorgung wird zumeist durch Löschwasserteiche gewährleistet, aber auch durch Löschwasserzisternen, Löschwassertanks und andere Löschwasserbehälter.
Löschwassertanks kommen immer dann zum Einsatz, wenn kein öffentlicher Löschwasserteich in Reichweite ist oder es sich um einen temporären Einsatz handelt. Speziell für den letzten Fall lohnt es sich, einen Löschwasserbehälter zu mieten.
Dieser kann zum Beispiel als temporäre Löschwasserlösung auf Baustellen eingesetzt werden, als Löschwassertank bei Veranstaltungen oder in der Landwirtschaft, als zusätzlicher Löschwassertank für Feuerwehren und als Notspeicher in Katastrophenfällen. Egal, um welchen Einsatzbereich es sich handelt, sollte Löschwasser immer in ausreichenden Mengen zur Verfügung gestellt werden.
Darum bieten wir in unserem Sortiment Tanks in verschiedenen Größen, die ideal für die Lagerung von Löschwasser geeignet sind. Besuchen Sie gleich jetzt unsere Wassertanks in verschiedensten Größen:
Wählen Sie den Löschwasserbehälter zum Mieten, der Ihren Bedürfnissen gerecht wird und wir kümmern uns um den Rest. Wir von Zieglmeier liefern Ihren gewarteten Tank, schließen ihn für Sie an und kümmern uns nach seinem Einsatz auch wieder um die Abholung. Bei Zieglmeier sind Sie in guten Händen!
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